Sicherer Schulweg, Unfallversicherung, Unfallmeldung

Alle Schülerinnen und Schüler sind über die Autonome Provinz Bozen bei der Versicherungsgesellschaft AIG EUROPE unfallversichert und zwar über die Unterrichtszeit hinaus auch bei genehmigten Schulausflügen, bei der Schulausspeisung usw.

Auf dem Schulweg gilt die Versicherung nur dann, wenn  die Schülerinnen und Schüler entweder zu Fuß oder sich mit von der Straßenverkehrsordnung zulässigen Verkehrsmitteln fortbewegen. Zu diesen gehört das Fahrrad, aber nicht der Roller, das Skateboard, die Rollerblades oder Inlineskates. Die Schülerinnen und Schüler dürfen daher nicht mit den genannten Geräten in die Schule kommen. Die Fahrräder müssen abgesperrt und auf den vorgesehenen Stellplätzen vor der Schule abgestellt werden. In den Schulgebäuden können keine Verkehrsmittel abgestellt werden. Diese Regelung ist auch im Dreijahresplan der Schule enthalten.

Vorgehensweise Unfallmeldung

Unfallversicherungsvertrag

Abgeschlossen zwischen Autonomer Provinz Bozen und Versicherung AIG EUROPE

Polizza di assicurazione

Stipulato tra Provincia Autonoma di Bolzano e Compagnia AIG Europe

Vertragsbedingungen

Condizioni della polizza